Abmahnung erhalten? Was nun?
Wer eine wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnung erhält, ist häufig so überrascht und getroffen, dass er kaum einen klaren Gedanken fassen kann.
- Jetzt sollte man die Nerven behalten und nichts voreilig unterschreiben.
Niemals eine ungeprüfte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern
allenfalls eine modifizierte (insbesondere beim Filesharing). - Den Vorwurf selbstkritisch prüfen!
Runterladen von Musik und Filmen ist nicht erlaubt, aber auch kein Verbrechen.
Fehler in Widerrufsbelehrung, Webshop oder Internetauftritt sind ein Massenphänomen! - Verschwenden Sie nicht Stunden mit Recherche auf eigene Faust. Wettbewerbsrechtlicher oder urheberrechtlicher Experte werden Sie dadurch nicht. Die Rechtsprechung ist in weiten Bereichen uneinheitlich und unübersichtlich, was zu Fehleinschätzungen führen kann.
- Lassen Sie sich nicht durch die Maximalforderungen des Abmahnschreibens erschrecken. Zunächst sollte der eigene Internetauftritt/Sachverhalt fundiert geprüft werden.
- Macht der Gegner auch Fehler? Wenn "Ja" Gegenangriff, wenn "Nein" bleibt immerhin noch Schadenbegrenzung.
- Mit Anwalt vermeiden Sie es, in die gegnerischen Fallen zu tappen:
- zu weit gefasste Unterlassungserklärungen
- überhöhte Gebührenforderung
- Abschlussschreiben
- Wer schon eine einstweilige Verfügung erhalten hat, muss spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung reagieren, auch wenn er sich nicht wehren will. Es drohen weitere Kosten, wegen eines "Abschlussschreibens" !
- Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung (Wertersatz, Fristen etc.)
- Fehler im Impressum / fehlende Anbieterkennzeichnung
- Datenschutzerklärung fehlt
- Energieverbrauch nicht angegeben
- Verwendung verbraucherbenachteiligender AGB
(Wertersatz, Rücksendung etc.)
Gängige Themen einer Abmahnung sind zur Zeit:
Haben Sie eine Abmahnung mit kurzer Frist erhalten ?
Zu kurze Fristen sind unwirksam.
In der Regel muss man Ihnen mindestens eine Woche Zeit geben.
Rufen sie mich direkt unter
0179 / 77 45 349
für ein kostenloses und verbindliches Festpreisaangebot an.
Auswahl aus der wettbewerbrechtlichen und urheberrechtlichen Gegnerliste:
Elfriede Bauer-Pretsch
vertreten durch RA Krohe
(bitte faxen Sie Ihre Abmahnung unverbindlich an 0211/ 828 40 25)
Thomas Russer
vertreten durch RAe Spiske und Maisch
und diverse Film- und Musikunternehmen:
zb. Sony Music Entertainment Germany GmbH
vertreten durch Rae Waldorf Frommer
