Kosten & Leistungen

Kosten Scheidungskosten

Festpreisangebote / Honorar
Bei einer Abrechnung nach Stunden berechne ich zwischen 200,00-300,00 €
zzgl. MwSt/Stunde je nach Umfang und Anspruch der Tätigkeit.

Zivilrechtliche gerichtliche Verfahren werden nach RVG abgerechnet. Eine Kalkulation ist Bestandteil jeder Beratung.

Die aussergerichtliche Vertretung zur einvernehmlichen Regelung von Scheidungsfolgen biete ich Ihnen  zu Festgebühren an. Hierbei vereinbaren wir ein festes Honorar, das unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse, der Schwierigkeit und sonstigen Umstände Ihrer konkreten Lebenssituation von uns ermittelt wird. Ziel ist dann immer eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ich berate Sie im Rahmen der Erstberatung zu den folgenden Preisen:

Erstberatung mit Unterhaltsschätzung max. 238,– € inklusive 19 % MwSt.

Die Kosten einer Erstberatung werden auf weitere Kosten der gleichen Angelegenheit angerechnet!

Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung bestimmen sich im Wesentlichen nach dem monatlichen Einkommen der Eheleute. Der Gegenstandswert einer Scheidung beträgt in der Praxis die Summe der Nettoeinkommen der Eheleute für drei Monate bei Antragstellung. Zusätzlich wird noch ein Betrag für den Versorgungsausgleich hinzugezählt. Der Gegenstandswert hierfür beträgt 10% des dreifachen Monatsnettoeinkommens beider Eheleute pro vorhandener Rentenversicherung (inkl. Betriebsrente, Zusatzversorgung, Riesterrente etc.
Einige Gerichte berücksichtigen auch das Vermögen der Eheleute mit einem Prozentsatz  von weiteren 5%. Der Gegenstandswert (häufig auch Streitwert genannt) ist dann Basis für die anfallenden Gebühren, die sich aus Gebührentabellen ableiten.

Bei einem Einkommen von 3.500 € je Ehegatte und Monat fallen ca. 2.300 € Anwaltskosten und 350 € Gerichtskosten je Ehegatte an, wenn nur die Scheidung der Ehe verhandelt wird und nicht noch Folgesachen (Unterhalt etc.) verhandelt und entschieden werden. Bei einem Gesamteinkommen  der Eheleute von 4000 €/Monat würden etwa 1.950 € Anwaltskosten je Ehegatte an den jeweiligen Scheidungsanwalt zu zahlen sein.

Verdienen beide Ehegatten je 1.500 € im Monat würden ca. 1.640 € Anwaltskosten je Partei und ca 170 € Gerichtskosten für jeden Ehegatten entstehen.

Leistungen

  • Zielgerichtete Strategie bis zur einvernehmlichen Scheidung
  • Wir setzen Meilensteine und Zwischenziele im langen Trennungsverlauf
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträge
  • Kindes- und Ehegattenunterhaltsberechnung mit der Software der Gerichte
  • Persönliche Erreichbarkeit garantiert!
  • Ich erkläre vorher was es kostet!
  • Individuelle Begleitung der Trennung und Scheidung mit Verhandlungen,
    Unterhaltsberechnungen, Steuerberechnung und mehr bis zum Notartermin!

Rechtsanwalt Stefan Specks

0173 – 153 94 92 (Handynummer)

0211 – 942 54 907 (Festnetznummer)

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