Eltern bleiben!

Trennung oder Scheidung belasten insbesondere die Kinder sehr. Je nach Alter der Kinder und Verlauf der Trennung können die Eltern jedoch viel dazu beitragen, dass diese neue Lebenssituation für die Kinder weniger belastend wird.

Trennung ändert Rechte am Kind nicht!

Durch die Trennung der Eltern ändert sich an bestehenden Rechten der Eltern gegenüber den Kindern zunächst nichts. Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (also nahezu immer bei ehelichen Kindern) ändert sich am gemeinsamen Sorgerecht nichts. Wesentliche Entscheidungen müssen immer einvernehmlich getroffen werden!

Grundsatz: Nur gemeinsame Entscheidung gilt!

Das bedeutet, dass die Elternteile bei Sparkontoeröffnung, Ärztliche Versorgung/-Eingriff, Schulwahl, Betreuungsangeboten etc. immer nur gemeinsam bestimmen dürfen und die Zustimmung beider Elternteile notwendig ist.

Fehlende Zustimmung-Entscheidung des Familiengerichts notwendig

Können sich die Eltern in einer Frage nicht einigen, darf keiner von Ihnen vollendete Tatsachen schaffen. Die Eltern sollten zunächst noch einmal versuchen eine Einigung herbeizuführen, bevor Anträge bei Gericht gestellt werden. Hierbei kann das Jugendamt helfen und vermitteln.

Das Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht zur elterlichen Fürsorge. Hierzu gehören insbesondere:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wo wohnt das Kind und welche Betreuung wird vereinbart?
Klassische Vollzeitbetreuung oder Wechselmodell?

Gesundheitsfürsorge

Welche medizinische Behandlung bekommt das Kind (Impfung etc.)?
Ausbildungsfürsorge?
Kindergarten und Schulwahl?

Umgangsregelung

Wie wird der Kontakt zu den Elternteilen gestaltet?
Wie werden Ferien und Feiertage verbracht?

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