Der Scheidungsanwalt sagt Zugewinnausgleich und meint oft gleich alle Vermögensfragen.
Es ist immer wieder festzustellen, dass viele Ehegatten falsche Vorstellungen davon haben, wie sich die Eheschließung auf das Vermögen auswirkt. Viele denken, da am Ende der Ehe einfach alles „geteilt“ werden muss.
Nur Einigen ist bekannt, dass der gesetzliche Güterstand der Ehe in Deutschland die so genannte Zugewinngemeinschaft ist. Was der Güterstand der Zugewinngemeinschaft genau bedeutet, haben aber nur ganz wenige erkannt oder verstanden.
Aber was bedeutet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft konkret?
Entgegen einer häufig anzutreffenden Vorstellung stellt die Zugewinngemeinschaft nicht eine irgendwie geartete Güter- oder Haftungsgemeinschaft dar.
Viele meiner Mandanten haben die falsche Vorstellung, dass sie durch die Eheschließung für die Schulden des Ehepartners haften. Genauso denken viele, dass sie für die Verbindlichkeiten automatisch mithaften würden, die der andere Ehegatte eingeht. Auch dies ist falsch.
Es ist auch nicht so, dass Vermögenssteigerungen, Lottogewinne, Löhne oder sonstiges Einkommen durch die Zugewinngemeinschaft beiden Eheleuten zustünden.